EMIR REFIT LEVEL 2 Anpassungen

Seit 2014 unterliegen börsengehandelte sowie OTC-Derivate unabhängig von der Einstufung der Gegenparteien der Meldepflicht. Geschäfte müssen (innerhalb des nächsten Bankwerktages) nach Abschluss, Änderung, Verlängerung, Auflösung und Kündigung an ein in der Europäischen Union (EU) von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassenes Transaktionsregister gemeldet werden.

Seit Inkrafttreten sind die Meldepflichten durch Anpassungen und Erweiterungen an den RTS (Regulatory Technical Standards), den ITS (Implementing Technical Standards) sowie den Validation Rules zur Implementierung der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) laufend angepasst und erweitert worden.

Im Rahmen von EMIR REFIT hat die EU-Kommission die entsprechenden neuen RTS und ITS im Oktober 2022 verabschiedet. Damit hat die 18-monatige Übergangsfrist zur Umsetzung und Einführung begonnen. Die Anwendung der neuen Anforderungen wird ab dem 29. April 2024 verpflichtend. Neben der genannten Implementierungsfrist sind Bestandsgeschäfte innerhalb von sechs Monaten nach Start der Anwendbarkeit, also bis zum Oktober 2024, zu aktualisieren und spätestens ab diesem Zeitpunkt unter Beachtung der neuen Standards zu melden. Falls es vorher zu meldepflichtigen Änderungen an den Bestandsgeschäften kommt, so sind diese ebenfalls bereits im neuen Format zu melden.

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